Schädlingsbekämpfung für Mehrfamilienhäuser

Die Schädlingsbekämpfung in Mehrfamilienhäusern ist nur dann wirksam, wenn sie sich auf das gesamte Gebäude erstreckt: Die Kakerlake und die Bettwanze wandern über Versorgungsschächte und bauliche Ritzen von Wohnung zu Wohnung. Die ARZÉN Kft. schließt den Vertrag mit der Hausverwaltung oder dem Betreiber ab und behandelt das gesamte Gebäude in einem Durchgang.

Mehrfamilienhäuser und Facility Management

Typische Herausforderungen

Diese Situationen entscheiden, wie das Programm für Ihren Standort aufgebaut wird – wir sehen sie uns bei der Begehung als Erstes an.

  1. Teilbehandlung ist wirkungslos, der Schädling wandert weiter

    1Teilbehandlung ist wirkungslos, der Schädling wandert weiter

  2. Mitwirkung der Bewohner und Organisation des Zugangs

    2Mitwirkung der Bewohner und Organisation des Zugangs

  3. Umgang mit der Grenze zwischen Gemeinschafts- und Sondereigentum

    3Umgang mit der Grenze zwischen Gemeinschafts- und Sondereigentum

  4. Keller, Schächte und Müllschlucker als Befallsherde

    4Keller, Schächte und Müllschlucker als Befallsherde

  5. Transparente Abrechnung gegenüber der Eigentümergemeinschaft

    5Transparente Abrechnung gegenüber der Eigentümergemeinschaft

Warum das ganze Gebäude?

In einem Mehrfamilienhaus sind die Wohnungen keine voneinander getrennten Räume: Versorgungsschächte, Kabeldurchführungen, die Lüftungsanlage und bauliche Ritzen verbinden sie miteinander. Die Kakerlake und die Bettwanze wandern über diese Verbindungen.

Deshalb funktioniert die Einzelbehandlung einer Wohnung nicht: Die Population übersteht die Maßnahme in der Nachbarwohnung und kehrt nach dem Abklingen des Wirkstoffs zurück. Ein Befall in einem Mehrfamilienhaus lässt sich nur in einem Durchgang, für das gesamte Gebäude, beseitigen.

Befallsherde

Keller, Versorgungsschächte, der Müllschlucker und der Müllsammelraum sind in der Regel die am stärksten befallenen Stellen. Die Behandlung muss sich immer auch darauf erstrecken, selbst wenn die Meldung nur aus einer einzigen Wohnung kam.

Information der Bewohner

Die vollständige Abdeckung ist die Voraussetzung für den Erfolg. Vor der Behandlung übergeben wir der Hausverwaltung eine schriftliche Information; darin stehen der Termin, die nötigen Vorbereitungen und die Dauer der Wiederbetretungsfrist. Die ausgelassenen Wohnungen dokumentieren wir, denn sie stellen das Risiko einer Rückkehr dar.

Mit wem schließen wir den Vertrag?

Im Mehrfamilienhaus schließen wir den Vertrag mit der Eigentümergemeinschaft über die Hausverwaltung, oder mit dem Facility-Management-Dienstleister, der das Gebäude betreibt – nicht mit den einzelnen Wohnungseigentümern. Das ist keine geschäftliche, sondern eine fachliche Entscheidung: Schädlinge bewegen sich frei zwischen den Wohnungen, den Kellern und der Lüftungsanlage, deshalb führt die alleinige Behandlung einer einzigen Wohnung zu keinem dauerhaften Ergebnis. Wenige Wochen nach der Bezahlung kehrt das Problem von der Nachbarschaft her zurück.

Bei einer eigenständigen Immobilie – Einfamilienhaus, freistehendes Geschäftslokal – schließen wir den Vertrag selbstverständlich direkt mit dem Eigentümer.

Abrechnung

Der Eigentümergemeinschaft geben wir eine transparente Abrechnung: die Zahl der behandelten Wohnungen, die durchgeführten Maßnahmen, die verwendeten Mittel und das Ergebnis der Nachkontrolle – in einer Form, die vor die Eigentümerversammlung gebracht werden kann.

Häufige Fragen

Warum reicht es nicht, nur eine Wohnung zu behandeln?

Weil die Kakerlake und die Bettwanze über Versorgungsschächte, Kabeldurchführungen und bauliche Ritzen in die benachbarten Wohnungen wandern. Wird nur die betroffene Wohnung behandelt, übersteht die Population die Maßnahme in der Nachbarwohnung und kehrt innerhalb weniger Wochen zurück.

Mit wem schließen Sie den Vertrag, mit dem Bewohner oder mit der Eigentümergemeinschaft?

Mit der Eigentümergemeinschaft, über die Hausverwaltung, oder mit dem Facility-Management-Dienstleister, der das Gebäude betreibt. Für eine einzelne Wohnung im Mehrfamilienhaus schließen wir keinen Vertrag mit Privatpersonen, weil die Einzelbehandlung einer Wohnung fachlich ohnehin zu keinem dauerhaften Ergebnis führt.

Was passiert, wenn ein Bewohner Sie nicht hereinlässt?

Die ausgelassene Wohnung bleibt ein Befallsherd, deshalb übergeben wir der Hausverwaltung vor der Behandlung eine schriftliche Bewohnerinformation; darin stehen der Termin, die nötigen Vorbereitungen und die Begründung, warum die Mitwirkung wichtig ist. Die Abdeckung dokumentieren wir, sodass ersichtlich ist, welche Wohnungen ausgelassen wurden.

Weitere Leistungen