Was ist das Ziel der industriellen Insektenbekämpfung?
In der betrieblichen Umgebung ist ein Insektenbefall keine Frage der Bequemlichkeit, sondern ein Konformitätsrisiko. Bei einem Lebensmittelaudit ist ein Mangel im Schädlingsbekämpfungsprogramm allein schon Grund für einen Punktabzug, in schwereren Fällen für die Aussetzung des Zertifikats. Das Ziel ist deshalb zweifach: die Beseitigung eines bestehenden Befalls und der Betrieb eines dokumentierten Systems, das eine Rückkehr nachweislich verhindert.
Wie ist ein Behandlungsprogramm aufgebaut?
1. Begehung vor Ort
Wir begehen den Betrieb, identifizieren die kritischen Punkte – Türen und Fenster, Verladetore, Kanalanschlüsse, Müllsammelstelle, Wareneingang – und erfassen das Ausmaß des Befalls sowie die wahrscheinlichen Einschleppungswege. Das Ergebnis der Begehung ist ein Lageplan, auf dem die Monitoring- und Behandlungspunkte eingetragen sind.
2. Behandlungsplan
Im Plan legen wir die zu verwendenden Mittel, die Häufigkeit der Einsätze und die Behandlungstechnologie fest. In der Lebensmittelumgebung verwenden wir ausschließlich für den jeweiligen Anwendungsbereich zugelassene Mittel und passen die Technologie an die Art des hergestellten Produkts an.
3. Einsatz
Die Behandlungen führen wir angepasst an den Produktionsablauf, in Schichtpausen oder am Wochenende durch. Zu den verwendeten Technologien gehören die Residualsprühbehandlung, die Gelköderung, die Hitzebehandlung und die ULV-Vernebelung – die Wahl richtet sich nach dem Schädling, der Umgebung und den lebensmittelsicherheitsrechtlichen Einschränkungen.
4. Monitoring und Nachkontrolle
Die regelmäßige Kontrolle der aufgestellten Fanggeräte zeigt, ob das Programm wirkt. Der Trend der Fangdaten ist ein objektiver Nachweis beim Audit und zeigt rechtzeitig an, wenn der Druck in einem Bereich wieder steigt.
Auditfähige Dokumentation
Zu jeder Behandlung übergeben wir die vollständige Dokumentation: Behandlungsprotokoll, Sicherheitsdatenblätter, Zulassungskopien, Lageplan mit den Monitoringpunkten und die Auswertung der Fangdaten. Das ist die Mappe, die bei einem IFS- oder BRCGS-Audit vorgelegt werden muss – und deren Fehlen die häufigste Abweichung im Bereich Schädlingsbekämpfung ist.
Was genau erwartet ein Audit von der Schädlingsbekämpfungsdokumentation? Das erläutern wir ausführlich in unserem Leitfaden zu den HACCP-Anforderungen an die Schädlingsbekämpfung.
Für wen ist es geeignet?
Für Lebensmittelbetriebe, Logistikzentren und Lager, Gastronomiebetriebe und Hotels, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, Kommunen sowie industrielle Fertigungsbetriebe. Bei Einfamilienhaus und Garten schließen wir den Vertrag direkt mit der Privatperson; bei einer Eigentumswohnung wickeln wir dies über den Hausverwalter ab.
