Nagetier-Monitoring: Aufbau des Punktnetzes

ARZÉN Kft.
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Das Nagetier-Punktnetz besteht aus drei Schichten: äußerer Perimeterschutz an der Grundstücksgrenze, Gebäuderand entlang der Wände und innenliegende Monitoringpunkte. Anzahl und Dichte der Punkte bestimmt eine Risikobewertung, keine feste Regel. In Innenräumen, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird, muss statt Giftköder ein nicht toxisches Monitoringgerät verwendet werden.

Warum wir in Schichten denken

Ein Punktnetz ist keine Ansammlung von Geräten, sondern eine Abfolge von Verteidigungslinien. Ziel ist, dass der Nager möglichst an der äußersten Linie hängen bleibt, und dass aus den Fangdaten hervorgeht, an welcher Linie der Druck zunimmt – denn das zeigt, wo eingegriffen werden muss.

Drei Schichten bauen aufeinander auf:

1. Äußerer Perimeterschutz

Entlang der Grundstücksgrenze, zur Erfassung des von außen kommenden Drucks. Diese Schicht zeigt, ob das Problem von außen kommt, und aus welcher Richtung. Besonders wichtig dort, wo das Grundstück an landwirtschaftliche Flächen, Gewässer, Abfallentsorger oder eine Bahnlinie grenzt.

2. Gebäuderand

Entlang der Wände, in der Nähe von Ein- und Ausgängen, Toren sowie Kabel- und Rohrdurchführungen. Nager bewegen sich entlang von Wänden, daher verrät die Randlinie am meisten.

3. Innenliegendes Monitoring

Im Produktions-, Verpackungs- und Lagerbereich. Hier ist das Ziel nicht die Bekämpfung, sondern die Früherkennung. In Bereichen, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird, setzen wir nicht toxische Geräte ein – Monitoringblöcke, mechanische Fallen oder Klebefallen –, denn die dauerhafte Anwesenheit von Giftköder im Innenbereich ist ein Lebensmittelsicherheitsrisiko und beim Audit eine Abweichung.

Dichte: was sich sagen lässt, und was nicht

Es gibt keine gesetzlich festgelegte, allgemeingültige Meterzahl. Was in der Praxis zutrifft:

  • Am Perimeter ist eine geringere, am Gebäuderand eine dichtere Verteilung angebracht.
  • In Hochrisikozonen – Wareneingang, Umgebung des Abfalllagers, Lagertore – muss verdichtet werden.
  • Ecken, beide Seiten von Toren und Durchführungen sollten als eigenständige Punkte behandelt werden, denn das sind die tatsächlichen Eintrittspunkte.

Was der Auditor verlangt, ist nicht die Meterzahl, sondern die Begründung: warum so viele Punkte, warum dort. Das muss in der Programmbeschreibung festgehalten werden.

Nummerierung und Lageplan

Jeder Punkt erhält eine laufende Nummer und wird in den Grundriss eingetragen. Ein paar Regeln, die vor viel Ärger bewahren:

  • Die Nummer sollte konstant bleiben. Entfällt Punkt 14, sollte seine Nummer keinem anderen Ort zugewiesen werden – sonst wird die rückwirkende Datenreihe unauswertbar.
  • Die Nummer sollte auch am Gerät selbst gut lesbar angebracht sein.
  • Eine Abweichung zwischen Plan und Realität muss dann dokumentiert werden, wenn sie entsteht, nicht erst in der Woche vor dem Audit.

Die häufigsten Fehler

  1. Zu viele Punkte, wenig Daten. Ein dichtes Netz ist an sich kein Wert, wenn die Kontrolle oberflächlich erfolgt. Weniger, gut platzierte und diszipliniert kontrollierte Punkte sind mehr wert.
  2. Fehlen der äußeren Schicht. Bei Innenfängen lässt sich ohne Außendaten nicht feststellen, ob der Druck von innen oder von außen kommt.
  3. Unverändertes Netz über Jahre. Wurde der Betrieb umgebaut, hat sich der Torverkehr verändert oder wurde ein neues Lager errichtet, muss das Netz überprüft werden.
  4. Fang erfasst, keine Maßnahme. Das ist die häufigste Feststellung bei Audits: Die Daten liegen vor, die Konsequenz fehlt.

Wie geht es weiter?

Die aus dem Punktnetz stammende Datenreihe ist erst dann wertvoll, wenn sie regelmäßig ausgewertet und zu einem Trend zusammengeführt wird – das übernimmt unsere Schädlingsmonitoring-Dienstleistung. Das rund um das Netz aufgebaute Dokumentationspaket beschreibt ausführlich der HACCP-Schädlingsbekämpfungsleitfaden, die standardspezifischen Schwerpunktunterschiede der IFS-BRCGS-Vergleich.

Häufige Fragen

Wie viele Meter Abstand sollten zwischen den Monitoringpunkten liegen?

Es gibt keinen allgemein verbindlichen Abstand. In der Praxis ist am äußeren Perimeter eine geringere, am Gebäuderand und in Hochrisikozonen im Innenbereich eine dichtere Verteilung angebracht, abhängig vom Druck und den baulichen Gegebenheiten. Beim Audit wird nicht die Meterzahl verlangt, sondern der Nachweis, dass hinter der gewählten Dichte eine schriftliche Risikobegründung steht.

Darf im Inneren des Betriebs Giftköder eingesetzt werden?

In Innenräumen, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird, ist der dauerhafte Einsatz von Giftköder nicht zulässig. Im Innenbereich sind nicht toxische Monitoringblöcke, mechanische Fallen oder Klebefallen die richtige Lösung; der innenraumseitige Einsatz von Rodentiziden ist nur bei nachgewiesenem Befall, zeitlich begrenzt und dokumentiert begründet zulässig.

Was passiert, wenn ein Punkt verschwindet oder beschädigt wird?

Es muss im Protokoll festgehalten und der Punkt ersetzt werden. Ein fehlender Punkt allein ist kein schwerwiegender Fehler, ein undokumentiert fehlender Punkt dagegen schon: Der Auditor sucht nach Abweichungen zwischen Lageplan und Realität, und eine unerklärte Abweichung stellt die Glaubwürdigkeit der gesamten Datenreihe infrage.

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