IFS und BRCGS: Anforderungen im Vergleich

ARZÉN Kft.
  • IFS
  • BRCGS
  • Lebensmittelindustrie
  • Audit

IFS Food und BRCGS verlangen beide ein risikobasiertes, dokumentiertes Schädlingsbekämpfungsprogramm, nicht nur einen Vertrag mit einem Dienstleister. Der praktische Unterschied liegt im Schwerpunkt: BRCGS fordert die Begehung, die Trendanalyse und die Ursachenforschung stärker ein, IFS die risikobasierte Begründung des Monitoringplans und den Nachweis seiner Wirksamkeit.

Gleiche Logik, anderer Schwerpunkt

IFS Food und BRCGS Food Safety sind beide von der GFSI anerkannte Standards, und im Bereich Schädlingsbekämpfung gehen beide vom selben Grundsatz aus: Der Betrieb muss nachweisen, dass er den Schädlingsdruck kennt, ihn steuert und die Wirkung der Maßnahmen misst.

Was sich unterscheidet, ist der Schwerpunkt des Nachweises. Das lohnt sich zu kennen, denn es entscheidet, worauf bei der Vorbereitung der meiste Aufwand zu richten ist.

Was beide verlangen

  • Risikobasiertes Programm. Ein allgemeiner Zeitplan reicht nicht: Die Häufigkeit und Technologie je Zone müssen schriftlich begründet werden.
  • Lageplan mit nummerierten Punkten, und die Punkte befinden sich tatsächlich dort, wo sie laut Plan sein müssen.
  • Rückwirkende Kontrollprotokolle, in lückenloser Reihe.
  • Qualifizierte Fachkraft: gültige Qualifikation und Zulassung, dokumentiert.
  • Reaktion auf Feststellungen. Das ist das am häufigsten unterschätzte Element – das festgestellte Problem selbst ist keine Abweichung, die ausbleibende Reaktion darauf schon.

Wo BRCGS mehr verlangt

BRCGS verlangt in der Regel detaillierter die regelmäßige Begehung und deren schriftliches Ergebnis sowie die Ursachenforschung. Es reicht nicht festzuhalten, dass an Punkt 12 ein Fang war: Der Auditor fragt, warum, und was unternommen wurde, damit es sich nicht wiederholt. Die dokumentierte Behebung eines baulichen Mangels – ein schlecht schließendes Tor, eine beschädigte Sockelleiste – ist ein stärkerer Nachweis als eine zusätzlich aufgestellte Falle.

Damit verbunden ist die Trendanalyse: Die Datenreihe muss erkennen lassen, ob der Druck gestiegen oder gesunken ist und ob die Maßnahmen gewirkt haben.

Wo IFS mehr verlangt

Bei IFS liegt größeres Gewicht darauf, warum der Monitoringplan so aussieht, wie er aussieht. Die Anzahl und Platzierung der Punkte sowie die Kontrollhäufigkeit müssen aus einer Risikoüberlegung folgen, und diese Überlegung muss schriftlich festgehalten werden. Die zweite Frage ist der Nachweis der Wirksamkeit: Funktioniert das Programm, und woran zeigt sich das?

Was in der Vorbereitung Priorität haben sollte

  1. Prüfen Sie, ob die Protokollreihe lückenlos ist. Ein fehlender Monat fällt mehr auf als ein schlechtes Ergebnis.
  2. Gehen Sie mit dem Lageplan in der Hand durch den Betrieb. Was auf dem Plan verzeichnet ist, muss an seinem Platz sein, mit Nummer, unbeschädigt.
  3. Suchen Sie den höchsten Fangwert des vergangenen Jahres, und prüfen Sie, ob dazu eine dokumentierte Maßnahme vorliegt. Falls nicht, wird das die erste Frage sein.
  4. Prüfen Sie die Gültigkeit der Zulassungen und Sicherheitsdatenblätter der eingesetzten Mittel.

Die detaillierte Zusammenstellung des Dokumentationspakets beschreiben wir im HACCP-Schädlingsbekämpfungsleitfaden. Die laufende Datenerfassung, aus der die Trendanalyse entsteht, liefert unsere Schädlingsmonitoring-Dienstleistung.

Eine Anmerkung zu den Kapitelnummern

Die Kapitel- und Abschnittsnummerierung ändert sich zwischen den Ausgaben der Standards. Deshalb benennt dieser Leitfaden die Anforderungen inhaltlich, nicht nach ihrer Nummer. Es empfiehlt sich, in der eigenen Programmbeschreibung ebenso zu verfahren oder ausdrücklich auf die aktuelle Ausgabe zu verweisen – eine veraltete Kapitelnummer kann für sich genommen bereits eine Abweichung verursachen.

Häufige Fragen

Welcher Standard ist bei der Schädlingsbekämpfung strenger?

Grundsätzlich ist keiner strenger als der andere, sie setzen nur unterschiedliche Schwerpunkte. BRCGS verlangt detaillierter die Begehung, die Trendanalyse und die Ursachenforschung, IFS die risikobasierte Begründung des Monitoringplans und den Nachweis der Wirksamkeit. Ein gut aufgebautes Programm erfüllt beide, weil es auf derselben Nachweiskette beruht.

Reicht es, einen externen Dienstleister zu beauftragen, oder braucht es eine eigene Fachkraft?

Auch mit einem externen Dienstleister kann der Betrieb die Anforderungen erfüllen, die Verantwortung lässt sich jedoch nicht abgeben. Beide Standards verlangen, dass der Betrieb eine benannte verantwortliche Person hat, die das Programm versteht, die Protokolle liest und auf Feststellungen reagiert. Der Auditor befragt in der Regel diese Person, nicht den Dienstleister.

Dürfen wir in unserem Programm auf die Kapitelnummern des Standards verweisen?

Mit Vorsicht: Die Kapiteleinteilung ändert sich von Ausgabe zu Ausgabe, daher empfiehlt es sich, auf die aktuelle Ausgabe zu verweisen oder die Anforderung inhaltlich zu benennen. Eine Programmbeschreibung, die auf eine veraltete Kapitelnummer verweist, kann bereits für sich genommen eine Abweichung ergeben.

Weitere Beiträge