Warum gehört die Unkrautbekämpfung zur Schädlingsbekämpfung?
Weil es sich um zwei Seiten desselben Problems handelt. Ein überwucherter, verunkrauteter Streifen rund um das Gebäude bietet Nagetieren direkt an den Wänden Unterschlupf, Nistmöglichkeiten und Nahrung. Neben einem solchen Streifen zeigt selbst ein gut funktionierendes Nagetier-Monitoring dauerhaft hohe Fangwerte, solange die Umgebung attraktiv bleibt.
Lebensmittelstandards verlangen deshalb ausdrücklich einen gereinigten, vegetationsfreien Streifen rund um das Gebäude – eine der Grundvoraussetzungen des sogenannten Perimeterschutzes.
Ambrosia: gesetzliche Verpflichtung
Der Grundstücksnutzer ist verpflichtet, die Blütenknospenbildung der Ambrosia zu verhindern und diesen Zustand bis zum Ende der Vegetationsperiode aufrechtzuerhalten. Die Behörde kann eine Bekämpfung im öffentlichen Interesse anordnen, deren Kosten der Grundstücksnutzer trägt, zusätzlich kann ein Pflanzenschutzbußgeld verhängt werden.
Bei großflächigen Betriebsgeländen erfordert dies eine regelmäßige, planmäßige Behandlung.
Wo führen wir sie durch?
Auf Industriegeländen und Betriebsflächen, auf Verladeflächen von Logistikzentren, entlang von Zaunlinien, auf befestigten Flächen und gepflasterten Parkplätzen, auf kommunalen öffentlichen Flächen sowie in Garten und Hof von Einfamilienhäusern.
Durchführung und Dokumentation
Der Zeitpunkt der Behandlung hängt von der Unkrautzusammensetzung und dem Vegetationsstadium ab. Über den Einsatz stellen wir ein Protokoll aus, das die behandelte Fläche, die Angaben zum verwendeten Mittel und den Zeitpunkt der Behandlung enthält – damit ist die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung nachgewiesen.
